Unsere Fußball-Schiedsrichter:

 

Das Schiedsrichterwesen:

In Deutschland gibt es ca. 80.000 Schiedsrichter (Stand 2007). Bei etwa 100.000 Spielen pro Wochenende in Deutschland reicht diese Zahl jedoch nicht aus, weshalb manche Schiedsrichter zweimal pro Woche Spiele leiten oder die untersten Klassen der Jugendmannschaften nicht mit offiziellen Schiedsrichtern angesetzt werden können. Von einem Schiedsrichter wird dabei erwartet, dass er pro Saison mindestens 6-20 Spielleitungen übernimmt und 3-10 Schiedsrichtersitzungen (ist von Landesverband zu Landesverband unterschiedlich) besucht. Erfüllt er dies nicht, fällt er aus dem „Soll“ seines Vereins. Die Vereine müssen je nach Anzahl ihrer Mannschaften und deren Spielklasse eine Mindestanzahl von Schiedsrichtern abstellen. Stellen sie zu wenige ab, müssen sie Strafgelder zahlen und können in manchen Verbänden, wenn dies über mehrere Spielzeiten nicht verbessert wird, auch mit Strafen wie dem Verbot des Ausrichtens von Turnieren oder gar dem Zwangsabstieg der ersten Mannschaft bestraft werden.

Das Schiedsrichteramt ist ein Ehrenamt. In Deutschland gibt es keine professionellen Schiedsrichter. Allerdings erhält man für seine Spielleitungen Spesen, die je nach Landesverband variieren. Für Spiele im unteren Amateurbereich liegen die Spesen unter 20 Euro. Selbst bei einem Oberligaspiel müssen sich der Schiedsrichter mit etwa 50 Euro, die Assistenten mit etwa 25 Euro begnügen (abhängig vom jeweiligen Landesverband). Über dieses Niveau kommen über 99 % der Schiedsrichter (ebenso wie über 99 % der Spieler) nicht hinaus.

 

Schiedsrichterspesen NFV-Kreis Wesermarsch, Saison 2015/2016

 

Mannschaftsart

Spielklasse

Spesen SR

Spesen SRA

Herren

Kreisliga

25,00 €

20,00 €


1.-4. Kreisklasse

22,00 €



Kreispokal 1.Mannschaften

25,00 €

20,00 €


Kreispokal alle anderen Mannschaften

22,00 €

18,00 €

Frauen

Kreisliga/Kreispokal

23,00 €

(18,00 €)


Kreisklasse

20,00 €



3.Kreisklasse

17,00 €


A-Junioren

Kreisliga, Kreisklasse,
Kreispokal

18,00 €

(15,00 €)

B-Junioren

Kreisliga, Kreisklasse,
Kreispokal

17,00 €

(15,00 €)

C-Junioren

Kreisliga, Kreisklasse,
Kreispokal

16,00 €

(13,00 €)

D-Junioren

alle

15,00 €


E-Junioren

alle

10,00 €


F-Junioren

alle

10,00 €


G-Junioren

Punktrunde

wie Turnier






Turniere

bis 4 Stunden
maximal

wie Einzelspiel plus 50% der entsprechenden Altersstufe


Turniere

über 4 Stunden

wie Einzelspiel plus 100 % der entsprechenden Altersstufe






Fahrtkosten

Hin- und Rückfahrt

0,30 € pro Kilometer


 

 

Unsere Schiedsrichter im ESV Nordenham e.V.:

 

Name, Vorname

Telefon

Beißel, Paik

04731 207513

Friedrich, Dominik


0152 31720869

Ibrahim, Suliman

01520 8466666

Lange, Olaf

04731 5963
(nur Beobachter)

 

 

Aufgaben und Funktion des Schiedsrichters:

 

Der Schiedsrichter leitet das Fußballspiel und verschafft den Fußballregeln Geltung. Hierfür kann der Schiedsrichter Spielstrafen und Disziplinarstrafen verhängen, hinzu kommt die Möglichkeit, Regelverstöße und andere unsportliche Verhaltensweisen, die nach dem Regelwerk nicht unmittelbar geahndet werden dürfen, weil sie beispielsweise außerhalb des Spielfeldes stattfanden, zur sportgerichtlichen Ahndung zur Meldung zu bringen. Bei den Spielstrafen unterscheidet man zwischen dem direkten und dem indirekten Freistoß und dem Strafstoß (umgangssprachlich als Elfmeter bezeichnet), die abhängig von Art und Ort des Vergehens sowie gegebenenfalls der Zielperson des Regelverstoßes (Mitspieler, Gegenspieler, Offizielle, SR) zu verhängen sind. Bei den Disziplinarstrafen (veraltet: persönlichen Strafen) unterscheidet man die Verwarnung (angezeigt durch die Gelbe Karte), den Feldverweis wegen eines verwarnungswürdigen Verhaltens bzw. Vergehens nach einer bereits erfolgten Verwarnung (die Gelb-Rote Karte), welche üblicherweise bis auf Regelungen in einigen Landesverbänden und in der Bundesliga von einer automatischen Sperre im folgenden Meisterschaftsspiel keine weiteren Sanktionen nach sich zieht sowie den Feldverweis (die Rote Karte), welcher regelmäßig weitere Strafen (Sperre und/oder Geldstrafe) nach sich zieht. Bei Jugendfußballspielen gibt es in einigen Verbänden anstatt der Gelb-Roten Karte den Feldverweis auf Zeit (Zeitstrafe). Beim Hallenfußball kann es (verbandsabhängig) sowohl die Gelb-Rote Karte als auch die Zeitstrafe geben. Hier wird nach einem weiteren verwarnungswürdigen Verhalten sofort der Feldverweis ausgesprochen. Die Disziplinarstrafen können sich gegen Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselte Spieler richten und können mit Betreten des Spielfeldes durch den Schiedsrichter bis zum Verlassen des Platzes nach Spielende erteilt werden.

Neben der Spielleitung hat der Schiedsrichter noch eine Reihe weiterer Aufgaben (z. B. Kontrolle der vorgeschriebenen Ausrüstung der Spieler), die in den Fußballregeln sowie den jeweiligen Spielordnungen der Fußballverbände festgelegt sind.