In Deutschland gibt es ca. 80.000 Schiedsrichter (Stand 2007). Bei etwa 100.000 Spielen pro Wochenende in Deutschland reicht diese Zahl jedoch nicht aus, weshalb manche Schiedsrichter zweimal pro Woche Spiele leiten oder die untersten Klassen der Jugendmannschaften nicht mit offiziellen Schiedsrichtern angesetzt werden können. Von einem Schiedsrichter wird dabei erwartet, dass er pro Saison mindestens 6-20 Spielleitungen übernimmt und 3-10 Schiedsrichtersitzungen (ist von Landesverband zu Landesverband unterschiedlich) besucht. Erfüllt er dies nicht, fällt er aus dem „Soll“ seines Vereins. Die Vereine müssen je nach Anzahl ihrer Mannschaften und deren Spielklasse eine Mindestanzahl von Schiedsrichtern abstellen. Stellen sie zu wenige ab, müssen sie Strafgelder zahlen und können in manchen Verbänden, wenn dies über mehrere Spielzeiten nicht verbessert wird, auch mit Strafen wie dem Verbot des Ausrichtens von Turnieren oder gar dem Zwangsabstieg der ersten Mannschaft bestraft werden.

Das Schiedsrichteramt ist ein Ehrenamt. In Deutschland gibt es keine professionellen Schiedsrichter. Allerdings erhält man für seine Spielleitungen Spesen, die je nach Landesverband variieren. Für Spiele im unteren Amateurbereich liegen die Spesen unter 20 Euro. Selbst bei einem Oberligaspiel müssen sich der Schiedsrichter mit etwa 50 Euro, die Assistenten mit etwa 25 Euro begnügen (abhängig vom jeweiligen Landesverband). Über dieses Niveau kommen über 99 % der Schiedsrichter (ebenso wie über 99 % der Spieler) nicht hinaus.



Junioren, E- bis F-Junioren        6,00Euro
Junioren, D-Junioren  7,00Euro
Junioren, C- und B-Junioren (Kreisklasse/-liga)      9,00Euro
Junioren, A-Junioren (Kreisklasse/-liga)12,00Euro
Frauenfußball (Kreisliga 11er)15,00   Euro
Frauenfußball (Kreisliga 9er/7er)10,00Euro
Seniorenfußball (Kreisklassen)14,00Euro
Seniorenfußball (Kreisliga)20,00Euro
zzgl. Fahrtkosten pro gefahrenen Kilometer       0,30Euro



Name, VornameTelefon:
Ahlers, Kevin04731 / 23305
Beißel, Paik04731 / 207513
Günther, Mirco04731 / 23517
Lange, Olaf04731 / 5963
Schöckel, Carsten                 04731 / 23305
Wieting, Fritz




Der Schiedsrichter leitet das Fußballspiel und verschafft den Fußballregeln Geltung. Hierfür kann der Schiedsrichter Spielstrafen und Disziplinarstrafen verhängen, hinzu kommt die Möglichkeit, Regelverstöße und andere unsportliche Verhaltensweisen, die nach dem Regelwerk nicht unmittelbar geahndet werden dürfen, weil sie beispielsweise außerhalb des Spielfeldes stattfanden, zur sportgerichtlichen Ahndung zur Meldung zu bringen. Bei den Spielstrafen unterscheidet man zwischen dem direkten und dem indirekten Freistoß und dem Strafstoß (umgangssprachlich als Elfmeter bezeichnet), die abhängig von Art und Ort des Vergehens sowie gegebenenfalls der Zielperson des Regelverstoßes (Mitspieler, Gegenspieler, Offizielle, SR) zu verhängen sind. Bei den Disziplinarstrafen (veraltet: persönlichen Strafen) unterscheidet man die Verwarnung (angezeigt durch die Gelbe Karte), den Feldverweis wegen eines verwarnungswürdigen Verhaltens bzw. Vergehens nach einer bereits erfolgten Verwarnung (die Gelb-Rote Karte), welche üblicherweise bis auf Regelungen in einigen Landesverbänden und in der Bundesliga von einer automatischen Sperre im folgenden Meisterschaftsspiel keine weiteren Sanktionen nach sich zieht sowie den Feldverweis (die Rote Karte), welcher regelmäßig weitere Strafen (Sperre und/oder Geldstrafe) nach sich zieht. Bei Jugendfußballspielen gibt es in einigen Verbänden anstatt der Gelb-Roten Karte den Feldverweis auf Zeit (Zeitstrafe). Beim Hallenfußball kann es (verbandsabhängig) sowohl die Gelb-Rote Karte als auch die Zeitstrafe geben. Hier wird nach einem weiteren verwarnungswürdigen Verhalten sofort der Feldverweis ausgesprochen. Die Disziplinarstrafen können sich gegen Spieler, Auswechselspieler oder ausgewechselte Spieler richten und können mit Betreten des Spielfeldes durch den Schiedsrichter bis zum Verlassen des Platzes nach Spielende erteilt werden.

Neben der Spielleitung hat der Schiedsrichter noch eine Reihe weiterer Aufgaben (z. B. Kontrolle der vorgeschriebenen Ausrüstung der Spieler), die in den Fußballregeln sowie den jeweiligen Spielordnungen der Fußballverbände festgelegt sind.

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